Wellness-Wochenarrangement

Beauty- & Wellness-Wochenarrangement „ganzjährig“

Wellnessprogramm Ihre Entspannungswoche beginnt am Sonntag um 17:00 Uhr (Hausführung 17:45 Uhr / Abendessen ca. 19:00 Uhr) und endet am Samstag nach dem Frühstück um 10:00 Uhr. Im Preis inbegriffen ist eine Vollpension nach der Hay´schen Trennkost. Wasser, Tee und Obst stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung. Freitags krönen wir Ihre Kurwoche stilvoll mit einem 6-Gang-Menü.


Das Beauty- & Wellness-Wochenarrangement im Landhaus Reyer enthält folgende Behandlungen:


Das Plus zum Wochen-Arrangement:
Exclusiv für unsere Wochengäste bieten wir saisonal, wechselnde Zusatzpakete mit beliebten Behandlungen an, die Sie auf Wunsch dazu buchen können. Aktuelle Informationen hierzu finden Sie hier oder rufen Sie uns einfach an.

 

Während Ihres Aufenthaltes stehen Ihnen unser Schwimmbad, Whirlpool, Infrarot- Wärmekabine mit Farblichttherapie, unsere Finnische Sauna und diverse Fitnessgeräte zur Verfügung. Bitte bringen Sie für Ihren Aufenthalt Badesachen und Sportsachen mit. Wenn Sie in unserer wunderschönen Umgebung Wandern oder Tennis spielen möchten, bitten wir Sie, entsprechende Kleidung und Schuhe mitzubringen. Walkingstöcke können bei uns gratis ausgeliehen werden.


Entscheiden Sie in welchen unserer liebvoll gestalteten Zimmer Sie Ihren Wellnessurlaub genießen möchten:


Preise:


Einzelzimmer Komfort p.P. ab € 970,00 inkl. Mwst.
(16-21qm) mit Dusche/WC, kein Gartenzugang/keine Terrasse

Doppelzimmer Komfort p.P. ab € 970,00 inkl. Mwst.
(20-30qm) mit Bad/Dusche/WC, Terrasse, Gartenzugang

Einzelzimmer Komfort p.P. ab € 1130,00 inkl. Mwst.
(20-30qm) mit Bad/Dusche/WC, Terrasse, Gartenzugang

Doppelzimmer Deluxe Retro p.P. ab € 1120,00 inkl. Mwst.
(40qm) mit Bad/Dusche/WC/Bidet, 2 Terrassen, Gartenzugang

Einzelzimmer Deluxe Retro p.P. ab € 1280,00 inkl. Mwst.
(40qm) mit Bad/Dusche/WC/Bidet, 2 Terrassen, Gartenzugang

Einzelzimmer Deluxe p.P. ab € 1280,00 inkl. Mwst.
(35qm) mit Regendusche/WC, Terrasse, Kaffee-/Teeautomat

Hinweis: Für oben genannte Anwendungen, die nicht in Anspruch genommen werden, kann kein finanzieller Ausgleich gefordert werden.

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